Im Rahmen der Hilfe zur Arbeit gemäß § 14 Oö. Sozialhilfegesetz 1998 werden in Kooperation und über Finanzierung des Sozialhilfeverbandes Ried Personen (Transitarbeitskräfte) im Bereich der Altststoffverwertung beschäftigt und bei der (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt durch die RIFA fachlich sowie sozialpädagogisch begleitet und unterstützt.
Der § 14 Oö. Sozialhilfegesetz 1998 sieht vor, dass Hilfebdürftigen, die trotz entsprechender Bemühungen keine Erwerbsarbeit finden, an Stelle sozialer Hilfe in Form laufender Geld- bzw. Sachleistungen Hilfe zur Arbeit angeboten werden kann, sofern damit den Zielen und Grundsätzen sozialer Hilfe besser entsprochen und eine (Wieder-)Eingliederung der hilfebdürftigen Person in das Arbeitsleben erleichtert wird.
Die Zuweisung der Transitarbeitskräfte erfolgt durch den Sozialhilfeverband Ried.
Bereichsleiter:
Franz Zwiingler
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